Informationen
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass
§ 8 der Ausstellungs- und Zuchtschauordnung des DTK
auch für Zuchtschauen gilt :
>> Mehr zu diesem Thema
§ 8 Zulassung von Ausstellern auf Ausstellungen
1. Ausstellungsleiter, Sonderleiter (dies gilt auch, wenn die Bezeichnung nicht Sonderleiter ist, aber dieser Funktion entspricht) und Ringhelfer oder mit ihnen in Hausgemeinschaft lebende Personen können Hunde nur in Ausnahmefällen und nur mit schriftlicher Zustimmung ausstellen.
Auf Internationalen und Nationalen Rassehunde-Ausstellungen erteilt der Ausstellungsleiter des VDH die Genehmigung.
Auf Ausstellungen und Zuchtschauen des DTK erteilt der/die Obmann/-frau für das Ausstellungswesen eine eventuelle Genehmigung für den Ausstellungsleiter. Im übrigen erteilt die Genehmigung der Ausstellungsleiter der jeweiligen Ausstellung.
2. Ausstellungsleiter, Sonderleiter und Ringhelfer dürfen nicht selbst vorführen und müssen während der Bewertung der Klasse, in der ihr Hund vorgestellt wird, den Ring verlassen.
<< Zusatztext ausblenden