Farben der Teckel

Bei den drei Haararten unserer Teckel ist die Farbbezeichnung und Farbverbreitung am Hund sicher nicht so streng geregelt wie in etlichen anderen Rassehundezuchtvereinen. Trotzdem müssen wir uns an den FCI-Standard 148 D halten, um ein Ausufern der Farben bzw. Farbkombinationen zu vermeiden. In unseren Zuchtbüchern waren vor 2 Jahren noch 32 Farben aufgeführt, die zum Teil sehr phantasievoll klangen, aber eben nicht mit dem Standard vereinbar waren.
Die Zuchtkommission und der Geschäftsführende Vorstand haben nach gründlichen Beratungen die folgenden Farben festgelegt, die in Übereinstimmung mit dem FCI-Standard stehen.
1. Rot
2. Saufarben
3. Braun mit Abzeichen
4. Schwarz-rot
5. Dürrlaubfarben
6. Rottiger
7. Schwarztiger
8. Brauntiger
9. Saufarbentiger
Bei den Saufarbenen unterscheiden wir in: Hellsaufarben; Saufarben; Dunkelsaufarben.
In die Gruppe der „Braunen mit Abzeichen“ gehören auch die „Braun-saufarbenen“, die es im Standard nicht gibt.Bei den 3 Haararten wird in ein-, und zweifarbige Teckel unterschieden.

Langhaar
Einfarbige: Rot (Rot-gelb; Gelb) Hierher gehört auch: „Rot mit schwarzem Deckhaar“.
Zweifarbige: Schwarz-rot
Braun mit Abzeichen

Kurzhaar
Bei den Kurzhaarteckeln gilt das Gleiche wie bei den Langhaarteckeln. Bei den KH werden auch die als „Rot“ bezeichnet, die schwarze Stichelhaare aufweisen.

Rauhhaar
Einfarbige: Rot (Rot-gelb; Gelb) In diese Gruppe gehören auch die „Dürrlaubfarbenen“
Zweifarbige: Saufarben, Schwarz-rot
Braun mit Abzeichen

Die Gefleckten werden im Standard in 2 Gruppen unterteilt.
1. Getigerte: Die Grundfarbe ist: Schwarz; Rot; Braun; Grau mit grauen oder beigen Flecken.
2. Gestromte: Die Grundfarbe ist immer Rot oder Gelb mit dunkler Stromung. („Schwarz-gestromte Teckel“ gibt es im Standard nicht!)

Die Zuchtwarte sollen bei den Wurfabnahmen die Farbbezeichnungen in den WEA verwenden. Unsere Zuchtrichter wurden schon mehrfach von ihrem Zuchtrichterobmann Herrn Petersen darauf hingewiesen, welche Farben beim Teckel zugelassen sind und welche Farbvariationen zur Disqualifikation führen müssen.
Dr. Karsten Schoeler
Bundeszuchtwart

 

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