Informationen der Landes Zuchtwartes
Die aktualisierte DNA-Matrix
im Zusammenhang mit den aktuellen Regelungen der Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEB) hat der Deutsche Teckelklub die Übersicht über die genetischen Untersuchungen in der Teckelzucht überarbeitet.
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Die aktualisierte DNA-Matrix (Stand 01.09.2025) findet Ihr unten im Text.
Die Matrix fasst die in den ZEB enthaltenen genetischen Regelungen übersichtlich zusammen und soll Euch die praktische Arbeit erleichtern. Sie ersetzt die ZEB nicht, sondern dient als kompakte Orientierungshilfe.
In der Matrix werden mehrere Arten genetischer Untersuchungen dargestellt.
1. Pflichtuntersuchungen für den Zuchteinsatz
Die ZEB schreiben für bestimmte genetisch bedingte Erkrankungen Untersuchungen vor. Dazu gehören:
OI (Osteogenesis imperfecta) beim Rauhaarteckel
CRD-PRA (Cone-Rod-Dystrophy) beim Rauhaarteckel
CDN/MY05 bei Kurzhaar-Zwergteckeln und Kurzhaar-Kaninchenteckeln
CDDY (FGF4-L2) bei allen Teckeln
Für OI, CRD-PRA und CDN gilt dabei eine einfache Grundregel:
Es dürfen keine zwei Träger miteinander verpaart werden. Mindestens ein Zuchtpartner muss genetisch frei sein.
Der CDDY-Test ist verpflichtend. Er dient derzeit vor allem der Datenerhebung zur wissenschaftlichen Auswertung.
2. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Farbgenetik
Einige genetische Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit der Farbgenetik.
Dies betrifft insbesondere das Merle-Gen.
Bestimmte Verpaarungen sind nach den ZEB nicht zulässig. In solchen Fällen kann eine genetische Untersuchung notwendig sein, um den genetischen Status eines Hundes festzustellen.
3. Empfehlungen des Zuchtverbandes
In einigen Fällen empfehlen die ZEB genetische Untersuchungen, auch wenn sie nicht verpflichtend sind.
Dies betrifft zum Beispiel genetische Untersuchungen zur Farbträgerschaft, etwa beim B-Lokus, um unerwünschte Pigmentveränderungen zu vermeiden.
4. Sonderregelungen bei Importhunden
Bei aus dem Ausland importierten Teckeln können zusätzliche genetische Untersuchungen erforderlich sein.
Dies kann zum Beispiel betreffen:
genetische Untersuchung der Haarart bzw. Haarlänge.
Untersuchung auf Merle.
gegebenenfalls weitere rassespezifische genetische Tests.
Die
Matrix zeigt diese Regelungen übersichtlich für alle Größen- und Haararten des Teckels.
Sie soll Ihnen helfen, bei Zuchtberatungen und bei Fragen von Züchtern schnell einen Überblick zu haben.
Für die verbindlichen Regelungen bleiben selbstverständlich weiterhin die Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEB) maßgeblich.
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Kurzfassung "Merkblat für Züchter"
Leitfaden für "Neuzüchter"
Leitfaden für "Welpenkäuferr"
Kurzfassung "Merkblat für Züchter" Gewerbe
Tierschutz-Hundeverordnung
DNA- und oder Abstammungsnachweis- welcher Hund braucht was?
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Das DNA-Zertifikat ist seit 01.01.2012 Bestandteil der Zuchtzulassung uns somit Pflicht für alle Teckel, mit denen gezüchtet wird. Es wird aus einer Blutprobe erstellt, die entweder vom Zuchtwart oder vom Tierarzt entnommen wird. Diese wird zusammen mit einem entsprechenden Formular vom Besitzer an die Geschäftstelle des DTK geschickt und von dort entsprechend gekennzeichnet an unser Partnerlabor weitergeleitet. Die Erstellung des DNA-Zertifikates kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten für die DNA-Erstellung: 33,00 EUR
Hunden, die aus Deckakten seit 01.01.2012 hervorgegangen sind, wurde bereits bei der Wurfabnahme Blut abgenommen und bei unserem Labor eingelagert. Für diese Hunde benötigen Sie folgendes
Formular:
Außerdem ist für diese Hunde ein Abstammungsnachweis erforderlich. Dieser ist Teil der Zuchtzulassung für alle Teckel, deren eigener Zeugungstag nach dem 31.11.2011 liegt. Ein Beispiel:
Teckel X vom Zwinger Y: Decktag (Tag der Zeugung): 08.01.2012 (Decktag nach dem 01.01.2012) Wurfdatum: 10.03.2012
Teckel X vom Zwinger Y benötigt zur Zuchtzulassung einen Abstammungsnachweis.
Teckel Z vom Zwinger B: Decktag (Tag der Zeugung): 11.10.2011 (Decktag vor dem 01.01.2012) Wurfdatum: 10.12.2011
Teckel Z vom Zwinger B benötigt zur Zuchtzulassung keinen Abstammungsnachweis.
Der Abstammungsnachweis wird auf Grundlage des DNA Profils erstellt und kostet 15,00 EUR.
Zusammenfassung:Teckel aus Deckakt vor 01.01.2012 nur DNA-Zertifikat (33,00 EUR) Teckel aus Deckakt nach 01.01.2012 DNA und Abstammung (33,00 EUR+ 15,00 EUR)
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Was muss ich machen, wenn mein Teckel aus dem Ausland beim DTK in die Zucht soll?
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Für die Eintragung in unser Ausländerprogramm gem. ZEB 2.3.2 und 3.1.2 muss außer der FCI-Ahnentafel des ausländischen Teckelklubs ein Exportpedigree vorgelegt werden. Desweiteren müssen aus der Ahnentafel über 3 Generationen Haarart, Größe und Farbe der Vorfahren in deutsch, beglaubigt durch den ausländischen Teckelklub hervorgehen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, senden Sie die Ahnentafel mit einem Antrag an:
Deutscher Teckelklub 1888 e.V.
Postfach 10 03 62
47003 Duisburg
Die Auslandsnummer kann nach Prüfung der Unterlagen und Eingang der Gebühr vergeben werden.
Antrag A-Programm
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Welcher Teckel benötigt einen Merle-Test?
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Vor der Verpaarung mit einem Tigerteckel muss der Nicht-getigerte Teckel auf das Vorhandensein des Merle-Gens untersucht werden.Dies geschieht in der Regel anhand der bereits beim Labor vorliegenden Blutprobe.
Der Test muss vor Deckakt erfolgt sein.
Kosten: 42,00 EUR.
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